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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen

Eventory
Inhaber: Albert Keil
Bonifatiusstraße 41
36093 Künzell
Deutschland

nachfolgend „Eventory“ genannt,

und den Kunden über die Vermietung, Bereitstellung und damit verbundene Dienstleistungen im Bereich Eventausstattung.

Hierzu gehören insbesondere Mietgegenstände, Zubehör, Dekoration, technische Geräte, digitale oder analoge Eventmodule sowie ergänzende Serviceleistungen für Veranstaltungen.

Dazu können je nach Angebot insbesondere gehören:

  • Fotoboxen

  • Audio-Gästebücher

  • Drucker und Druckzubehör

  • Requisiten

  • Dekorationsartikel

  • Schilder und Beschilderung

  • Tischnummern

  • technische Ausstattung

  • sonstige Eventausstattung

  • Lieferung, Aufbau, Abbau, Einweisung und Rückgabeabwicklung

  • digitale Bereitstellung von Dateien, Bildern, Audioaufnahmen oder sonstigen Inhalten, soweit vereinbart

Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich oder in Textform vereinbart wurden.

2. Vertragsschluss

Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine unverbindliche Präsentation der angebotenen Leistungen.

Eine Anfrage über die Website, per E-Mail, telefonisch, über WhatsApp oder über andere Kommunikationswege ist unverbindlich.

Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Eventory dem Kunden ein Angebot, eine Buchungsbestätigung oder einen Mietvertrag übermittelt und der Kunde dieses Angebot annimmt.

Die Annahme kann insbesondere per E-Mail, schriftlich, durch Unterschrift, durch ausdrückliche Bestätigung in Textform oder durch Zahlung einer vereinbarten Anzahlung erfolgen.

Eventory ist berechtigt, Anfragen abzulehnen, insbesondere wenn der gewünschte Termin bereits belegt ist, die Veranstaltung außerhalb des üblichen Einsatzbereichs liegt oder die Durchführung aus organisatorischen, technischen oder sicherheitsrelevanten Gründen nicht möglich erscheint.

3. Einbeziehung der AGB

Diese AGB werden Bestandteil des Vertrags, wenn Eventory den Kunden vor Vertragsschluss auf ihre Geltung hinweist und dem Kunden die Möglichkeit gibt, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen.

Die AGB sind auf der Website abrufbar und können dem Kunden zusätzlich als PDF oder in anderer geeigneter Form zur Verfügung gestellt werden.

Mit Annahme des Angebots bestätigt der Kunde, dass er die AGB zur Kenntnis genommen hat und mit ihrer Geltung einverstanden ist.

4. Leistungsumfang

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Buchungsbestätigung oder dem Mietvertrag.

Nur die dort ausdrücklich aufgeführten Leistungen sind Vertragsbestandteil.

Je nach vereinbartem Paket oder Auftrag können insbesondere folgende Leistungen enthalten sein:

  • Bereitstellung von Mietgegenständen

  • Bereitstellung von Zubehör

  • Lieferung

  • Aufbau

  • Abbau

  • Einweisung in die Nutzung

  • Selbstabholung und Rückgabe

  • digitale Bereitstellung von Dateien oder Inhalten

  • Druckleistungen

  • sonstige vereinbarte Zusatzleistungen

Nicht geschuldet sind Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden.

Eine Betreuung der Mietgegenstände während der Veranstaltung ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Mietgegenstände, Zubehör, Requisiten und Dekoration können je nach Verfügbarkeit variieren. Ein Anspruch auf bestimmte einzelne Gegenstände besteht nur, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurden.

5. Mietgegenstände

Mietgegenstände im Sinne dieser AGB sind alle Gegenstände, Geräte, technischen Systeme, Dekorationen, Zubehörteile, Transportbehältnisse und sonstigen Artikel, die Eventory dem Kunden zeitweise zur Nutzung überlässt.

Der Kunde erhält kein Eigentum an den Mietgegenständen.

Die Mietgegenstände dürfen nur für die vereinbarte Veranstaltung und nur im vereinbarten Zeitraum genutzt werden.

Eine Weitervermietung, Weitergabe an Dritte oder Nutzung außerhalb der vereinbarten Veranstaltung ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Eventory zulässig.

6. Mietdauer

Die Mietdauer richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung.

Soweit nichts anderes vereinbart wurde, stehen die gemieteten Artikel während der jeweiligen Veranstaltung zur Verfügung. Übergabe, Aufbau, Abbau und Rückgabe werden individuell abgestimmt.

Die angegebenen Preise beziehen sich grundsätzlich auf übliche eintägige Tages- oder Abendveranstaltungen im privaten oder geschlossenen Rahmen.

Mehrtägige Veranstaltungen, öffentliche Veranstaltungen, Stadtfeste, Märkte, Festivals oder vergleichbare Veranstaltungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und können abweichend berechnet werden.

7. Preise

Es gelten die im jeweiligen Angebot, in der Buchungsbestätigung oder im Mietvertrag angegebenen Preise.

Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich die Preise als Endpreise.

Bei Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

Zusätzliche Kosten, insbesondere für Lieferung, Aufbau, Abbau, Fahrtkosten, Sonderwünsche, mehrtägige Nutzung, besondere Einsatzbedingungen oder zusätzliche Leistungen, werden nur berechnet, wenn sie vereinbart wurden oder sich aus dem Angebot ergeben.

8. Zahlung

Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Buchungsbestätigung oder dem Mietvertrag.

Eventory kann eine Anzahlung verlangen. Die Buchung kann von der fristgerechten Zahlung der vereinbarten Anzahlung abhängig gemacht werden.

Der Restbetrag ist, soweit nicht anders vereinbart, spätestens vor Beginn der Veranstaltung oder zum im Angebot genannten Fälligkeitsdatum zu zahlen.

Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist Eventory berechtigt, die gesetzlichen Verzugsrechte geltend zu machen.

9. Lieferung, Aufbau und Abbau

Lieferung, Aufbau und Abbau erfolgen nur, wenn dies vereinbart wurde.

Der Kunde stellt sicher, dass der Veranstaltungsort zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich ist und die für die Bereitstellung erforderlichen Voraussetzungen vorliegen.

Hierzu gehören insbesondere:

  • ausreichend Platz für die gebuchten Mietgegenstände

  • ein geeigneter, trockener und sicherer Aufstellort

  • eine funktionsfähige Stromversorgung, soweit erforderlich

  • Schutz vor Regen, Feuchtigkeit, Wind, Staub, starker Sonneneinstrahlung und sonstigen schädlichen Einflüssen

  • Zustimmung des Veranstaltungsortes oder Betreibers, soweit erforderlich

  • geeignete Zufahrts-, Lade- und Transportmöglichkeiten, soweit Lieferung vereinbart wurde

Verzögerungen, die darauf beruhen, dass der Veranstaltungsort nicht zugänglich ist, kein geeigneter Aufstellort vorhanden ist oder sonstige Voraussetzungen nicht erfüllt sind, gehen zulasten des Kunden.

Eventory ist berechtigt, den Aufbau, die Übergabe oder den Betrieb zu verweigern oder abzubrechen, wenn die Sicherheit der Mietgegenstände, der Gäste oder Dritter gefährdet ist.

10. Selbstabholung und Rückgabe

Soweit Selbstabholung vereinbart wurde, holt der Kunde die Mietgegenstände zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort ab und gibt sie zum vereinbarten Zeitpunkt zurück.

Der Kunde ist verpflichtet, die Mietgegenstände sorgfältig, sicher und geschützt zu transportieren.

Ab Übergabe an den Kunden bis zur vollständigen Rückgabe trägt der Kunde die Verantwortung für die Mietgegenstände.

Bei verspäteter Rückgabe können zusätzliche Kosten entstehen, insbesondere wenn hierdurch Folgeaufträge beeinträchtigt werden. Eventory wird dem Kunden solche Kosten nur berechnen, soweit sie tatsächlich entstehen und angemessen sind.

11. Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, die Mietgegenstände sorgfältig, bestimmungsgemäß und schonend zu behandeln.

Der Kunde hat insbesondere dafür zu sorgen, dass:

  • die Mietgegenstände nicht beschädigt, verschmutzt oder zweckentfremdet werden

  • keine Getränke, Speisen oder Flüssigkeiten auf oder unmittelbar neben technischen Geräten abgestellt werden

  • Kabel, Zubehör und Bauteile nicht unsachgemäß entfernt oder verändert werden

  • technische Geräte nicht eigenmächtig geöffnet, umgebaut oder repariert werden

  • Kinder und Tiere nicht unbeaufsichtigt Zugang zu empfindlichen oder technischen Mietgegenständen haben

  • Mietgegenstände vor Diebstahl, Vandalismus, Witterung und unsachgemäßer Nutzung geschützt werden

  • Mietgegenstände nur am vereinbarten Ort und für die vereinbarte Veranstaltung genutzt werden

  • Gäste und sonstige Personen angemessen über die Nutzung der Mietgegenstände informiert werden, soweit dies erforderlich ist

Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine Gäste und sonstige Personen aus seinem Verantwortungsbereich die Mietgegenstände sorgfältig behandeln.

12. Nutzung technischer Geräte

Soweit technische Geräte vermietet oder bereitgestellt werden, dürfen diese nur bestimmungsgemäß und entsprechend einer etwaigen Einweisung genutzt werden.

Der Kunde darf technische Geräte nicht eigenmächtig verändern, öffnen, auseinanderbauen, neu verkabeln, zurücksetzen oder mit fremder Software versehen.

Störungen, Fehlermeldungen oder Schäden sind Eventory unverzüglich mitzuteilen.

Eventory haftet nicht für Einschränkungen, die durch unsachgemäße Nutzung, ungeeignete Stromversorgung, Eingriffe Dritter, fehlende Internetverbindung, Störungen am Veranstaltungsort oder äußere Einflüsse entstehen, soweit Eventory diese nicht zu vertreten hat.

13. Schäden, Verlust und Reinigung

Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, Verlust oder übermäßige Verschmutzung der Mietgegenstände, soweit diese durch ihn, seine Gäste oder sonstige Personen aus seinem Verantwortungsbereich verursacht wurden.

Im Schadensfall kann Eventory die erforderlichen Reparaturkosten verlangen. Bei Verlust oder wirtschaftlichem Totalschaden kann Eventory den Wiederbeschaffungswert verlangen.

Normale Gebrauchsspuren sind hiervon ausgenommen.

Übermäßige Verschmutzungen, die über eine übliche Nutzung hinausgehen, können dem Kunden mit angemessenen Reinigungskosten berechnet werden.

Der Kunde ist verpflichtet, Eventory Schäden, Funktionsstörungen oder Verlust unverzüglich mitzuteilen.

14. Verbrauchsmaterial und Zusatzkosten

Soweit Verbrauchsmaterialien Bestandteil des Angebots sind, ergibt sich der Umfang aus der jeweiligen Vereinbarung.

Verbrauchsmaterialien können insbesondere Druckmedien, Papier, Batterien, Klebematerialien, Verpackungsmaterialien oder sonstige einsatzbezogene Materialien sein.

Ein Anspruch auf unbegrenzte Nutzung von Verbrauchsmaterial besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Zusätzlicher Verbrauch, Sonderwünsche oder Nachbestellungen können gesondert berechnet werden, soweit dies vereinbart wurde.

15. Digitale Leistungen und Dateien

Soweit digitale Leistungen vereinbart wurden, kann Eventory Dateien, Inhalte oder Medien digital bereitstellen.

Dies kann je nach Vereinbarung insbesondere über Download-Link, Cloud-Speicher, Datenträger, Online-Galerie, QR-Code, E-Mail oder eine andere geeignete Form erfolgen.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, bereitgestellte Dateien rechtzeitig herunterzuladen und zu sichern.

Eventory übernimmt keine dauerhafte Archivierung digitaler Inhalte, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

16. Foto-, Audio- und Mediendaten

Soweit im Rahmen der vereinbarten Leistung Foto-, Audio-, Video- oder sonstige Mediendaten entstehen, verarbeitet Eventory diese zur Durchführung der gebuchten Leistung.

Dies kann insbesondere bei Fotoboxen, Audio-Gästebüchern, digitalen Gästebüchern oder vergleichbaren Eventmodulen der Fall sein.

Die Bereitstellung der Daten erfolgt im vereinbarten Umfang.

Eine Nutzung von Foto-, Audio-, Video- oder sonstigen Mediendaten durch Eventory zu Werbezwecken, auf Social Media, auf der Website oder als Referenz erfolgt nur mit gesonderter Einwilligung der betroffenen Personen.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, seine Gäste und Teilnehmer über den Einsatz entsprechender Eventmodule und die damit verbundene Erstellung von Aufnahmen zu informieren.

17. QR-Codes, Online-Galerien und Cloud-Dienste

Soweit QR-Code-Downloads, Online-Galerien, Cloud-Galerien oder vergleichbare digitale Bereitstellungen angeboten werden, können hierfür externe Software- und Cloud-Dienste eingesetzt werden.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, Download-Links, Galerie-Links oder QR-Codes nur an berechtigte Personen weiterzugeben.

Eventory übernimmt keine Verantwortung dafür, wenn Links oder Zugangsdaten durch den Kunden oder durch berechtigte Empfänger an unberechtigte Dritte weitergegeben werden.

Die Verfügbarkeit digitaler Galerien, QR-Code-Funktionen oder Cloud-Dienste kann von Internetverbindung, Software, Endgeräten, Serververfügbarkeit und technischen Rahmenbedingungen abhängig sein.

18. Druckleistungen

Soweit Druckleistungen vereinbart wurden, erfolgt der Druck im im Angebot, in der Buchungsbestätigung oder im Mietvertrag festgelegten Umfang.

Bei den Print-Paketen ist die jeweils vereinbarte Höchstzahl an Ausdrucken enthalten. Ein Ausdruck bezeichnet dabei ein ausgegebenes Fotoblatt im vereinbarten Format, unabhängig davon, wie viele Einzelaufnahmen oder Bildfelder sich auf dem jeweiligen Fotolayout befinden.

Nach Erreichen der vereinbarten Anzahl endet die enthaltene Druckleistung. Weitere Aufnahmen können, soweit technisch möglich und vereinbart, weiterhin digital gespeichert werden. Zusätzliche Ausdrucke oder eine Erweiterung des Druckkontingents bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

Nicht genutzte Ausdrucke werden nicht ausgezahlt, gutgeschrieben oder auf andere Veranstaltungen übertragen.

Farbabweichungen, Zuschnitte, Layoutabweichungen oder Qualitätsunterschiede können technisch bedingt in geringem Umfang auftreten und stellen keinen Mangel dar, soweit sie zumutbar sind.

Ein Anspruch auf unbegrenzte Ausdrucke besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

19. Außenbereich und besondere Einsatzbedingungen

Der Einsatz von Mietgegenständen im Außenbereich ist nur zulässig, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde und geeignete Schutzmaßnahmen vorhanden sind.

Mietgegenstände müssen vor Regen, Feuchtigkeit, Wind, Staub, starker Sonneneinstrahlung, Frost, Hitze und sonstigen schädlichen Einflüssen geschützt werden.

Eventory ist berechtigt, den Aufbau, die Übergabe oder den Betrieb zu verweigern oder abzubrechen, wenn die Einsatzbedingungen für Personen oder Mietgegenstände unsicher oder ungeeignet sind.

Hieraus entstehende Einschränkungen gehen zulasten des Kunden, wenn die ungeeigneten Bedingungen nicht von Eventory zu vertreten sind.

20. Technische Störungen

Eventory bemüht sich um eine sorgfältige Vorbereitung, Wartung und Funktionsprüfung der eingesetzten Mietgegenstände.

Technische Störungen können dennoch nicht vollständig ausgeschlossen werden.

Der Kunde ist verpflichtet, Eventory auftretende Störungen unverzüglich mitzuteilen, damit eine Behebung oder Ersatzlösung geprüft werden kann.

Bei erheblichen technischen Störungen, die Eventory zu vertreten hat und die nicht behoben werden können, kann der Kunde eine angemessene Minderung verlangen.

Eine Haftung für Störungen, die durch unsachgemäße Nutzung, äußere Einflüsse, Stromausfall, fehlende Internetverbindung, Störungen am Veranstaltungsort, Eingriffe Dritter oder höhere Gewalt verursacht werden, besteht nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

21. Stornierung durch den Kunden

Der Kunde kann eine verbindliche Buchung vor dem Veranstaltungstermin stornieren.

Die Stornierung muss in Textform erfolgen, zum Beispiel per E-Mail.

Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde, gelten folgende Stornokosten:

  • bis 30 Tage vor der Veranstaltung: kostenfrei

  • 14 bis 29 Tage vor der Veranstaltung: 25 % des vereinbarten Gesamtpreises

  • 7 bis 13 Tage vor der Veranstaltung: 50 % des vereinbarten Gesamtpreises

  • weniger als 7 Tage vor der Veranstaltung: 75 % des vereinbarten Gesamtpreises

Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Eventory kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Eventory bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

Bereits geleistete Anzahlungen werden auf die Stornokosten angerechnet.

Wenn der Termin anderweitig vergeben werden kann oder ein Ersatztermin vereinbart wird, kann Eventory die Stornokosten ganz oder teilweise reduzieren oder auf diese verzichten.

22. Absage oder Verschiebung der Veranstaltung

Wird die Veranstaltung abgesagt, verschoben oder wesentlich geändert, hat der Kunde Eventory unverzüglich zu informieren.

Bei einer Verschiebung bemüht sich Eventory, den neuen Termin zu ermöglichen. Ein Anspruch auf Verfügbarkeit am Ersatztermin besteht jedoch nicht.

Ist Eventory am Ersatztermin verfügbar, kann die Buchung nach gesonderter Vereinbarung auf den neuen Termin übertragen werden.

Ist Eventory am Ersatztermin nicht verfügbar oder kommt keine Einigung zustande, gelten die Stornobedingungen gemäß Ziffer 21.

23. Absage durch Eventory

Eventory ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Leistung abzusagen, wenn die Durchführung aus Gründen unmöglich oder unzumutbar ist, die Eventory nicht zu vertreten hat.

Hierzu gehören insbesondere höhere Gewalt, schwere Krankheit, Unfall, behördliche Anordnungen, erhebliche technische Defekte, Verlust oder Beschädigung wesentlicher Mietgegenstände vor der Veranstaltung, extreme Wetterereignisse, Verkehrsstörungen oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse.

Eventory wird den Kunden in einem solchen Fall unverzüglich informieren und sich um eine zumutbare Ersatzlösung bemühen.

Bereits gezahlte Beträge werden erstattet, soweit die Leistung nicht erbracht wird.

Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Haftungsregelungen dieser AGB.

24. Höhere Gewalt

Kann eine Leistung aufgrund höherer Gewalt oder vergleichbarer unvorhersehbarer Ereignisse nicht oder nur eingeschränkt erbracht werden, ist Eventory für die Dauer und den Umfang der Behinderung von der Leistungspflicht befreit.

Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturereignisse, Unwetter, behördliche Anordnungen, Stromausfälle am Veranstaltungsort, Straßensperrungen, Pandemien, Krieg, Streik, Ausfall wesentlicher Infrastruktur oder vergleichbare Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs von Eventory.

Die Parteien werden sich in einem solchen Fall um eine angemessene Lösung bemühen.

25. Haftung von Eventory

Eventory haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Eventory nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

Ebenfalls unberührt bleibt die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

Eventory haftet nicht für Schäden oder Datenverluste, die durch unsachgemäße Nutzung, Eingriffe Dritter, fehlende Stromversorgung, Störungen am Veranstaltungsort, fehlende Internetverbindung, Weitergabe von Download-Links durch den Kunden oder sonstige Umstände entstehen, die Eventory nicht zu vertreten hat.

26. Haftung des Kunden

Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die durch ihn, seine Gäste, seine Erfüllungsgehilfen oder sonstige Personen aus seinem Verantwortungsbereich verursacht werden.

Dies gilt insbesondere für Schäden an Mietgegenständen, Zubehör, Transportbehältnissen, Verpackungen, Verbrauchsmaterialien und sonstigen überlassenen Gegenständen.

Der Kunde ist verpflichtet, Eventory von Ansprüchen Dritter freizustellen, die daraus entstehen, dass der Kunde seine Informations-, Organisations- oder Mitwirkungspflichten verletzt.

27. Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Eventory.

Die Datenschutzerklärung ist auf der Website abrufbar.

Der Kunde wirkt daran mit, Gäste und Teilnehmer über den Einsatz gebuchter Eventmodule und die damit verbundene Verarbeitung personenbezogener Daten zu informieren, soweit dies erforderlich ist.

28. Rechte an Bildern, Audioaufnahmen und sonstigen Inhalten

Die Rechte an im Rahmen der Veranstaltung entstandenen Bildern, Audioaufnahmen oder sonstigen Inhalten verbleiben bei den jeweils berechtigten Personen.

Eventory erhält kein Recht, solche Inhalte ohne gesonderte Einwilligung zu Werbe-, Social-Media-, Referenz- oder Veröffentlichungszwecken zu nutzen.

Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, bei eigener Veröffentlichung, Weitergabe oder Nutzung solcher Inhalte die Rechte der betroffenen Personen zu beachten.

29. Widerrufsrecht bei Verbrauchern

Soweit der Kunde Verbraucher ist und der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossen wird, kann grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht bestehen.

Bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen besteht ein Widerrufsrecht jedoch nicht, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

Da die Leistungen von Eventory regelmäßig für eine konkrete Veranstaltung an einem bestimmten Termin gebucht werden, kann das gesetzliche Widerrufsrecht insoweit ausgeschlossen sein.

Unabhängig davon gelten die vereinbarten Stornobedingungen dieser AGB.

Soweit im Einzelfall ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, wird der Kunde hierüber gesondert informiert.

30. Gutscheine und Aktionsangebote

Gutscheine, Rabatte oder Aktionsangebote gelten nur im angegebenen Zeitraum und nur zu den jeweils genannten Bedingungen.

Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.

Mehrere Rabatte sind nur kombinierbar, wenn dies ausdrücklich angegeben wurde.

31. Aufrechnung und Zurückbehaltung

Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

32. Verbraucherstreitbeilegung

Eventory ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

33. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch nicht der Schutz zwingender gesetzlicher Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

34. Stand

Stand: Juli 2026

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